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DSA

Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über den Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG („Digital Services Act – DSA“) müssen Anbieter von Vermittlungsdiensten, darunter auch Online-Plattformen und Internetsuchmaschinen, zahlreiche Transparenz- und Berichtspflichten erfüllen. Nach Inkrafttreten des DSA finden alle Interessierten, darunter auch Behörden und unsere Kunden, auf dieser Seite relevante Informationen.

Ab dem 17. Februar 2024 sind Anbieter von Internetplattformen und Internetsuchmaschinen verpflichtet, die durchschnittliche monatliche Zahl der aktiven Nutzer ihrer Dienste in der Union in den letzten sechs Monaten zu veröffentlichen. Ziel ist eine größere Transparenz und gleichzeitig ein stärkerer Schutz der Nutzer und ihrer Rechte im Internet.

Break Time doo hatte im Zeitraum vom 20.11.2023 bis 20.05.2024 insgesamt 35000 aktive Benutzer, was einem Monatsdurchschnitt von 5833 aktiven Benutzern entspricht (Datum der letzten Aktualisierung 21.05.2024).

Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke des Digital Services Act veröffentlicht und basieren auf der Methodik dieses Gesetzes. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Webanalysedienstes Google Analytics.

Bei allen Fragen kontaktieren Sie uns per E-Mail: office@break-time.hr mit dem Betreff „Digital Services Act“.